Stand Up Paddler aufgepasst: Bevor Ihr die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns mit Eurem SUP-Board erobert, solltet Ihr Euch im Vorfeld mit den Befahrensregeln und Naturschutzgebieten der heimischen Seen und Flüssen beschäftigen. Denn hier gelten in einigen Monaten oder auch ganzjährig besondere Befahrensverbote. Sowohl für Kanuten als auch für das Stand Up Paddling hat der Deutsche Kanuverband die aktuellen Schutzzonen für 2016 zusammengefasst.
Gewässer | Schutzzone | Beschränkung |
Ostpeene | nördl. Carlsruhe bis Gielower Mühle | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Tollense | Liepser Kanal, Lieps, südl. Teil Tollensesee | Liepser Kanal und Lieps Befahren untersagt, Bereich Tollensesee eingeschränkt (Austonnung) |
Trebel | Neu Quitzenow bis Kreisgrenze Demmin | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Gewässer | Schutzzone | Beschränkung |
Havel | Wasserwanderstrecke „Obere Havel“ (23 km) | Müritz-Nationalpark, zwischen Granziner Mühle und Pagelsee ganzjährig gesperrt (700m), Umtragestrecke am Wehr Babke (ganzjährig), Umtragestrecke an der Schleuse Zwenzow außerhalb der Schleusenzeiten |
Mildenitz | Sandof bis Goldberger See | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Müritz | Ostufer Müritz und Steilufer bei Rechlin | ganzjähriges Befahrungsverbot des Ostufers im NP, Uferbetretungsverbot am Steilufer bei Rechlin |
Nebel | Ausfluss aus Krakower See bis Unterquerung der B 103/104 | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Nebel | Quellgebiet | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Nebel | Dobbin bis Krakower Obersee | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Plätlinsee | Nordteil des Sees | ganzjähriges Befahrungsverbot außerhalb der markierten Route, Uferbetretungsverbot (auch auf der Insel „Hünenwerder“ ) |
Radegast | nördl. der Stadt Gadebusch bis Einmündung in die Stepnitz | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Upahler See | gesamter See | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Useriner See | gesamter See | anzjähriges Uferbetretungsverbot mit Ausnahme ausgewiesener Zelt- und Rastplätze |
Zotzensee | gesamtes Gewässer | ganzjähriges Befahrungsverbot mit Ausnahme entlang der Betonnung |
Gewässer | Schutzzone | Beschränkung |
Warnow | zwischen der Str. Langen-Brütz-Kritzow und Verbindungsweg Kleefeld-Zaschendorf | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Recknitz | Höhe Kneese Dorf bis Höhe Tressentin | ganzjähriges Uferbetretungsverbot |
Region Schweriner Seenplatte
Gewässer | Schutzzone | Beschränkung |
Löcknitz (Elbe) | von Polz bis Klein Schmölen | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Maurine | zwischen Schönberg und Dassow | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Ratzeburger See | NSG „Ostufer des Großen Ratzeburger Sees“ | ganzjähriges Uferbetretungsverbot, Abstand 50m zu Röhricht einhalten! Trittsteine bei Utecht, Campow, Hoheleuchte und Kalkhütte |
Schaale | | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Schaalsee | gesamter See | 16.10.-30.04. 2 großflächige Sperrungen, Restflächen nur gegen Gebühr befahrbar und auf Antrag bei UNB, Ratzeburg – nur für Vereine |
Schweriner See | 100m Uferstreifen um das Ramper Moor, die Inseln Kaninchenwerder und Ziegelwerder sowie Nordostteil | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Stepenitz (Trave) | Rodenberg bis Dassow | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Sude | Brücke Sückau – EinMündung Krainke | Befahrungsverbot außer 01.07.-28.02. |
Sude | Boizenburg bis Besitz | ganzjähriges Befahrungsverbot |
Wakenitz | Lübeck-Eichholz bis Ratzeburger See | ganzjähriges Uferbetretungsverbot außer an gekennzeichneten Stellen. Befahrung erlaubt von Sonnenauf- bis 30 Min. nach -Untergang |
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